Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Fasswunder nachstehend Vermieter genannt, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
§ 2 Leihobjekt
Der Vermieter verleiht dem Leihnehmer zur Nutzungszwecken die mobile Sauna und/oder dem mobilen HotTub (Badefass).
§ 3 Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für das vermietete Objekt bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.2 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig, auch nicht von Faktoren wie Wetter, etc. bedingt. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mietern die folgenden Preise berechnet:
– bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25% des Auftragswertes
– 7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50% des Auftragswertes
– 2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75% des Auftragswertes
– weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100% des Auftragswertes
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.
Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.
3.3 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten (bspw. bei Defekten der Sauna/Reparaturmaßnahmen, die erst repariert werden müssen etc.), können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
§ 4 Leihgebühr
4.1 Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig.
4.2 Die Leihobjekte können nur für ganze Tage gemietet werden. Ein Mietzeitpunkt beginnt um 12:00 Uhr eines Tages und endet am Abgabetag um 10:00 Uhr. Andere Mietzeiträume bedürfen einer gesonderten Absprache.
§ 5 Abschluss des Vertrages
5.1 Die Reservierung die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB.
§ 6 Mietsicherheit / Kaution
6.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna und/oder dem mobilen HotTub (Badefass) eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von EUR 200,00 zu verlangen. Die Kaution ist in bar zu entrichten. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna und/oder dem mobilen HotTub (Badefass) inkl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadenersatzansprüche, Reparaturkosten an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.2 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.
§ 7 Zustand des Leihobjektes
7.1 Der Leihgeber gewährt dem Leihnehmer den Gebrauch des Leihobjektes, womit dieses auch in dem gleichen Zustand zurückzugeben ist. Dieser Zustand ist dem Leihgeber bei Übergabe des Leihobjektes bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil dieses Leihvertrages ist. Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Leihnehmer als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Leihnehmer für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
§ 8 Sorgfalt/Haftung bei Schäden
8.1 Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für daraus entstandene Schäden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
8.2 Jede Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Schriftform/Salvatorische Klausel
9.1 Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der
Schriftform bedürfen.
9.2 Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
§ 10 Übergabe der gemieteten Sauna und/oder HotTub/Ausführung/Gewährleistung
10.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
10.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
10.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Saunakübel) sowie die vollständigen und
korrekten Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem
Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl der Gegenstände.
10.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Mietobjekt in Besitz zu nehmen.
10.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
10.6 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ in bar beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna und/oder HotTub (Badefass) bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
10.8 Bei Anlieferung/Abholung der mobilen Sauna und/oder HotTub (Badefass) durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.
10.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
§ 11 Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
11.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme
verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
11.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
11.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
§12 Haftung
12.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
12.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
12.3 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung des Leihobjektes auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
12.4 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich diese in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten.
In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
12.5 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
• Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
• vom Anhänger fällt
• sich z.B. an der Glastür oder anderen Kanten schneidet
• Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind
• Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
• beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt
• beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt
• bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt
• Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten
Achten Sie darauf, dass die mobile Sauna auf ebenen (geraden) Flächen feststeht und ein Wegrollen verhindert wird.
Folgende Dinge sind zwingend zu beachten:
• Während des Betriebs dürfen die Saunaöfen nicht berührt werden. Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum befeuern/nachheizen.
• Die Saunatür darf nicht verstellt werden und muss jederzeit komplett geöffnet werden können.
• Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden.
• Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.
• Die Sauna darf nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss benutzt werden.
• Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in brandgefährdete Gebiete gestellt werden.
• Die Sauna darf nur unter Verwendung eines Handtuches/Saunatuches verwendet werden. Es darf kein Schweiß aufs Holz gelangen.
• Die Sauna sollte textilfrei mit großen Handtüchern betreten werden.
• Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.
• Die Verwendung von Massage-Öl ist in der Sauna untersagt.
• Aufgüsse dürfen nur mit reinem Wasser vorgenommen werden. Es dürfen keine eigenen Aromazusätze verwendet werden, nur die von uns mitgelieferten.
• Es dürfen keine Speisen oder Getränke mit in die Sauna genommen werden.
• In der Sauna darf nicht geraucht werden. Sämtliche Geruchsbelästigungen sind zu unterlassen.
• Es dürfen keine brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
• Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützstreben (2 x vorne) und 2 x hinten, Handbremse und Unterleg-Keile an den Rädern)
• Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
• Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
• Der Ofen/die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigen wir nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
• Es darf kein Alkohol oder andere entzündliche Stoffe als Aufguss verwendet werden.
• Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.